Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1) Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zum Auftragnehmer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten als beiderseitig akzeptiert, wenn nicht seitens des Auftraggebers ein expliziter Widerspruch gegen die AGB erhoben wird. Die AGB werden bei Auftragserteilung per Bestätigung dem Auftraggeber zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.

§ 2) Auftragserteilung
Nach Einigung über die wesentlichen Auftragseigenschaften und entsprechender Freigabe seitens des Auftraggebers gilt der Auftrag für die Auftragnehmer als erteilt ( Vertragsschluss). Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

§ 3) Art der Leistungserbringung
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer grundsätzlich kein Werk, sondern stets eine Dienstleitung schuldet. Abweichend hiervon kann der Auftragnehmer in Einzelfällen auch die Erfüllung aus Kaufvertrag, Mietvertrag oder Geschäftsbesorgung schulden. Bei der Beurteilung der Vertragsart ist der Schwerpunkt des Vertrages entscheidend. Sollte ein expliziter Werkvertrag geschlossen werden, so haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die zum Teil oder ganz auf Verzögerungen oder Unklarheiten auf Seiten des Auftraggebers beruhen.

§ 4) Wahrheits- und Vollständigkeitsvermutung
Der Auftragnehmer geht nach Auftragserteilung davon aus, dass die ihm zur Verfügung gestellten Informationen der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Der Auftragnehmer darf sich darauf verlassen, dass Aussagen durch das Personal des Auftraggebers diesen Vorgaben entsprechen. Vom Auftraggeber gestellt Dokumente aller Art werden vom Auftragnehmer, wenn nicht explizit anders vereinbart, als im vollen Nutzungsrecht des Auftraggebers angesehen.

§ 5) Leistungserfüllung
Die Leistung ist nach Abnahme durch den Auftraggeber als erfüllt anzusehen. Dies ist ferner anzunehmen, wenn der Auftragnehmer alle vereinbarten Leistungen nachweislich erbracht hat. Der Auftragnehmer kann sich teilweise zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Drittanbietern als Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der projektbezogenen Kommunikation ausschließlich mit dem Auftragnehmer zu korrespondieren, die Erfüllungsgehilfen sind ausdrücklich nicht berechtigt, eigenständig Erklärungen für den Auftragnehmer abzugeben.

§ 6) Rechnungserstellung
Die Berechnung der geschuldeten Leistung wird grundsätzlich nach Leistungserbringung vorgenommen. Bei Aufträgen, deren Vollendung einen längeren Zeitraum als 1 Monat erfordert, ist der Auftragnehmer berechtigt, die jeweils erbrachten Zwischenleistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Preise verstehen sich stets als netto zuzüglich der gesondert ausgewiesenen Steuer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Zahlungszeitraum für den Auftraggeber beträgt 14 Tage.

§ 7) Eigentum
Die urheberrechtlichen Leistungen des Auftragnehmers bleiben im Eigentum dessen, wenn nicht gesondertes vereinbart und berechnet wird. Bei Kaufverträgen bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungsposition im Eigentum des Verkäufers. Skonto wird nicht gewährt.

§ 8) Vertragsstrafen
Die Parteien schulden sich gegenseitig vollständige Vertraulichkeit der jeweils erhaltenen Informationen und sind sich der rechtlichen Bedeutung dessen bewusst. Darüber hinaus werden durch den Auftragnehmer grundsätzlich keine Regelungen über Vertragsstrafen anerkannt. Anderweitige Ausnahmeregelungen werden seitens der Auftragnehmer unter keinen Umständen in einer Höhe von über 25.000 EUR akzeptiert und bedürfen der ausdrücklichen, gesonderten Zustimmung durch den Auftragnehmer.

§ 9) Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt in sämtlichen Vertragsarten nur die Haftung für die Verletzung von Körper und Leben sowie für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz im jeweils vereinbarten Rahmen. Anderweitige Haftungen werden nicht gewährt und bedürfen der expliziten, gesonderten Vereinbarung. Im Falle einer solchen Vereinbarung ist die Haftung auf maximal 1.000.000 EUR beschränkt. Haftung für Erfüllungsgehilfen wird nur im genannten Rahmen übernommen und dies auch nur dann, wenn die vertragswesentliche Kommunikation ausschließlich mit dem Auftragnehmer geführt wird.
Diese Bestimmungen gelten ebenso bei der Sachmängelhaftung im Falle eines Kaufvertrages. Gegenüber Unternehmern bestimmt der Verkäufer, dass er im Falle des Sachmangels ausschließlich die Nachbesserung festsetzt.

§ 10) Datenschutz
Die in § 8 genannten Grundsätze zur Wahrung des Datenschutzes gelten auch nachvertraglich fort. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung ist der Auftragnehmer befugt, Daten des Auftraggebers unter Wahrung dieser Grundsätze auch durch dessen Erfüllungsgehilfen bearbeiten zu lassen.

§ 11) Abtretung von Rechten
Eine Abtretung von Rechten aus den Vertragsbeziehungen zum Auftragnehmer ist untersagt.

§ 12) Verjährung von Ansprüchen
Die Verjährungsfrist von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer wird auf einheitlich 12 Monate festgelegt. Beginn der Frist ist die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Dies gilt für vertragliche Beziehungen zu Unternehmern. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13) Nutzungsrechte
Der Auftraggeber darf die Nutzung aus den erbrachten Leistungen im dafür vereinbarten Umfang betreiben. Eine darüberhinausgehende Nutzung/Übertragung bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. Die unerlaubte Verwendung der erbrachten Dienstleistungen/Arbeiten kann mit der Berechnung des Doppelten des marktüblichen Wertes geahndet werden.

§ 14) Schlussbestimmungen
Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Sollte eine der Klauseln dieser AGB als unwirksam durch Urteil erkannt werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass dies nicht für die übrigen Klauseln gilt. Das allgemeine Recht findet Anwendung, um von den AGB nicht geregelte Bereiche zu ergänzen, und wird hierbei in der zulässigen Weise ausgelegt, die der ungültigen Klausel inhaltlich am nächsten kommt.

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